Sie dürfen immer selbst entscheiden, ob und wann Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung kündigen möchten. Der Versicherer darf das Kündigungsrecht kaum einschränken, sondern lediglich Form und Frist vorgeben
Nachdem Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung gekündigt haben, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufwert ausbezahlt. Dieser ist in der Regel deutlich niedriger als das, was Sie eingezahlt haben. Das liegt vor allem an den hohen Kosten der Police
Bei vielen Versicherungen ist heute der ,,ewige Widerruf“ möglich. Er ist durch kleine Fehler in der Widerrufsbelehrung entstanden, welche diese ungültig machen. So können Sie die Police oftmals bis heute noch widerrufen
Erhalten Sie mit einem Widerruf Ihrer Rentenversicherung in nur drei Schritten einen Großteil Ihrer Beiträge zuzüglich Zinsen zurück.
1UniVersa Rentenversicherung kündigen – Unterschied zur Lebensversicherung
Grundsätzlich ist jede Versicherung zur Altersvorsorge – und damit auch die UniVersa Rentenversicherung – eine Lebensversicherungim klassischen Sinne. Somit greifen für private Rentenversicherungen auch die gleichen Regelungen wie für alle anderen Kapitallebensversicherungen. Beispielsweise ist die Berechnung des Rückkaufwertes so einheitlich im Versicherungsvertragsgesetz(VVG) geregelt.
Der einzig relevante Unterschied zwischen der Renten- und der Lebensversicherung besteht in der Auszahlung des Vertragsvermögens. Bei der Rentenversicherung erhalten Sie bei Erreichen des im Vertrag festgelegten Alters eine lebenslange, monatliche Rente. Somit sicher die Police in erster Linie das Langlebigkeitsrisiko ab.
In vielen Policen gibt es heute ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Dieses ermöglicht Ihnen, bei Fälligkeit der Ablaufleistung selbst zu entscheiden, wie Sie Ihr Geld erhalten möchten. Sie haben dann die Wahl zwischen einer lebenslangenRente oder der Auszahlung in einer einmaligen Summe – Sie sind also flexibel und müssen sich nicht vorher für eine der Varianten festlegen!
2Warum immer mehr Kunden ihre UniVersa Rentenversicherung kündigen
Besonders in den letzten Jahren haben immer mehr Menschen ihre UniVersa Rentenversicherung gekündigt. Knapp 70 Prozent aller Lebensversicherungen werden vorzeitig beendet, und immer mehr Menschen schließen überhaupt noch eine Versicherung ab. In der Statistik sind es unter anderem die folgenden drei Gründe, die besonders viele Menschen zur Kündigung bewegen:
Ein Hauptgrund sind die immer weiter sinkenden Zinsen, die Sie auf Ihr angespartes Vermögen noch erhalten. Im Jahr 2000 lag der Leitzins noch bei vier Prozent, heute sind es bereits nur noch 0,25 Prozent. In der Zukunft geht man davon aus, dass Sie sogar noch draufzahlen müssen. Zusammen mit den immensen Kosten für die Police ergibt sich für den Kunden bereits heute in den allermeisten Fällen ein Minusgeschäft
Wie eben angesprochen sind es auch die Kosten der Police, die viele Menschen zur Kündigung bewegen. Diese liegen bei etwa drei Prozent der Vertragssumme, die Rendite ist meist nicht mal ganz ein Prozent. Bereits hier machen Sie also einen Verlust, und zusammen mit der immer weiter steigenden Inflation wird die Rendite weiter verschmälert
Eine klassische, zinsgebundene Rentenversicherung bietet Ihnen kaum Spielraum für Anpassungen oder Änderungen der späteren Rente. Besonders in sogenannten Altverträgen ist Ihr Mitspracherecht stark eingeschränkt und auch bei den Auszahlungen dürfen Sie nicht mitreden. Wenn sich nun Ihre Lebenssituation ändert, kann es dadurch passieren, dass Sie später einmal zu wenig Rente zur Verfügung haben. Deshalb steigen so viele Menschen auf andere Investitionen um
Diese negativen Aspekte sind nur einige der vielen, die die Menschen zur Kündigung ihrer Police bewegen. Auch persönliche Gründe sind oft ein Grund, wie etwa Geldnot oder das Anstehen einer großen Investition. In den meisten Fällen ist es die beste Option, einen Altvertrag zu kündigen oder zu widerrufen. So haben Sie wieder Kapital zur Verfügung, welches Sie in andere Anlagen stecken können.
3Form und Inhalt: So kündigen Sie die UniVersa Rentenversicherung richtig!
Möchten Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung kündigen, müssen Sie die vom Versicherer vorgeschriebene Form einhalten. Diese ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Versicherungsschein (der eigentlichen Police). Dabei wird in der Regel zwischen zwei Formen unterschieden:
Schriftform, die nur Kündigungen per Brief und Fax – nicht aber auf elektronischem Wege – zulässt
Textform, die eine Kündigung der UniVersa Rentenversicherung neben Brief und Fax auch per Mail oder auf anderem elektronischen Wege zulässt
Wichtig:
Bei der UniVersa Rentenversicherung ist regelmäßig die Schriftform vorgeschrieben. Elektronische Kündigungen lässt der Versicherer nicht zu.
Halten Sie die Form unbedingt ein, da Ihre Kündigung sonst keine Wirksamkeit entfaltet. Nur wenige Versicherer weisen ihre Kunden auf die Unwirksamkeit des Kündigungsschreibens hin. So kann es im schlechtesten Fall passieren, dass die Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist, wenn Sie den Fehler bemerken. Eine wirksame Kündigung ist dann erst wieder zum Ende der folgenden Versicherungsperiode, also ein Jahr später, möglich.
Sorgen Sie außerdem für einen Zugangsnachweis, denn Sie müssen im Zweifel belegen, dass der Versicherer Ihre Kündigung tatsächlich erhalten hat. Versenden Sie die Kündigung daher per Fax und heben Sie den Faxbericht auf oder wählen Sie das Einschreiben als Versandform. So können Sie im Zweifel beweisen, dass der Versicherer Ihre Kündigung tatsächlich erhalten hat.
Was den Inhalt der Kündigung angeht, macht der Versicherer keine besonderen Vorgaben. Auch wenn daher ein simpler Zweizeiler ausreicht, empfiehlt helpcheck, die Kündigung etwas ausführlicher zu gestalten. So ermöglichen Sie dem Versicherer eine schnelle Bearbeitung ohne Rückfragen:
Achten Sie auf die richtige Adressierung und geben Sie Ihre Vertragsdaten an. Dazu gehören vor allem Kunden- und Versicherungsnummer.
Nutzen Sie den Begriff „Kündigung“; so vermeiden Sie, dass der Versicherer Ihr Schreiben falsch auslegt – etwa als Antrag auf Beitragsfreistellung.
Geben Sie bei einer außerordentlichen Kündigung den Grund an, um zu vermeiden, dass der Versicherer von einer ordentlichen Kündigung ausgeht.
Entscheiden Sie sich für einen festen Kündigungstermin oder kündigen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, der dem Ende der Versicherungsperiode entspricht.
Bitten Sie den Versicherer um eine Kündigungsbestätigung und darum, Ihnen den Rückkaufswert auszuzahlen.
Unterschreiben Sie Ihre Kündigung persönlich.
4UniVersa Rentenversicherung kündigen – Auszahlung des Rückkaufswertes
Wenn Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung kündigen, muss der Versicherer nach § 169 Absatz 1 VVG den Rückkaufswert der Police berechnen und auszahlen. Die Ermittlung erfolgt nach nachvollziehbaren und transparenten Grundsätzen der Versicherungsmathematik (§ 169 Absatz 3 VVG). Ein sachkundiger Dritter hat dadurch die Möglichkeit, die Berechnung des Versicherers zu überprüfen. Die technischen Berechnungsgrundlagen sind üblicherweise Teil der AVB.
Bei der Berechnung des Rückkaufswerts kommt folgende Formel zur Anwendung (vereinfacht dargestellt):
Auszahlungsbetrag = Summe der Beiträge ohne Risikoanteile (z.B. für BU-Schutz) – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale
Der Abzug einer Stornopauschale (Kündigungsgebühr) vom bereits ermittelten Rückkaufswert ist grundsätzlich nur zulässig, wenn
der Abzug angemessen,
der Höhe nach beziffert und
vertraglich vereinbart
ist (§ 169 Absatz 5 VVG). Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf der Versicherer den Rückkaufswert nicht mindern. Außerdem muss er sicherstellen, dass Sie nach allen Abzügen mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge – ohne Risikoanteile – ausgezahlt bekommen (Untergrenze).
Die Berechnung des Rückkaufswerts wird am letzten Tag der Versicherungsperiode durchgeführt. Daher erhalten Sie den Rückkaufswert frühestens hier, im Schnitt aber rund eineWoche später, ausgezahlt. Er wird auf das Konto des Bezugsberechtigten überwiesen, da das Bezugsrecht alle Leistungen aus der UniVersa Rentenversicherung umfasst.
5Außerordentliche und ordentliche Kündigung der privaten Rentenversicherung
Grundsätzlich haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre UniVersa Rentenversicherung zu kündigen. Auf der einen Seite steht die außerordentliche, auf der anderen Seite die ordentliche Kündigung. Die jeweiligen Voraussetzungen und Folgen finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Gesetz regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften.
Nur wenn Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung außerordentlich kündigen möchten, benötigen Sie einen Kündigungsgrund!
Die außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist nach § 40 Absatz 1 und 2 VVG unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Der Versicherer erhöht zwar auf der einen Seite die Beiträge, nicht aber auf der anderen Seite die Leistungen
Der Versicherer reduziert die Leistungen, passt auf der anderen Seite aber die Versicherungsprämie nicht an
Sie haben ein Informationsrecht. Die Versicherungsgesellschaft muss Sie als Kundin oder Kunde mindestens einen Monat vor der geplanten Anpassung auf diese und das damit einhergehende Sonderkündigungsrecht hinweisen (§ 40 Absatz 1 Satz 2 VVG). Sie haben dann bis zum Wirksamwerden der Änderungen Zeit, Ihre UniVersa Rentenversicherung außerordentlich zu kündigen. Die entsprechende Form ist auch hier in den AVB oder in der Police selbst vorgeschrieben.
Achtung:
Geben Sie bei der Sonderkündigung unbedingt den Grund an. Der Versicherer könnte sonst von einer ordentlichen Kündigung ausgehen.
Im Übrigen gibt es bei der außerordentlichen Kündigung nur wenig Unterschiede zur regulären Kündigung. Auch hier erhalten Sie also den Rückkaufswert zum jeweiligen Zeitpunkt ausgezahlt. Generell sind von § 40 VVG vor allem Lebensversicherungen betroffen, die etwa in Form eines BU-Schutzes mit anderen Bausteinen kombiniert wurden. Denn nicht immer kann der Versicherungsnehmer hier den Zusatzbaustein getrennt von der eigentlichen Police auflösen.
Die ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigungen sind bei privaten Rentenversicherungen grundsätzlich jederzeit zum Ende der Versicherungsperiode möglich (§ 168 Absatz 1 VVG). Einen Kündigungsgrund benötigen Sie hier nicht. Der Versicherer kann eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten bestimmen (§ 11 Absatz 3 VVG). Sie bezieht sich dann stets auf das Ende der Versicherungsperiode, die auch „Versicherungsjahr“ genannt wird.
Bei der UniVersa Rentenversicherung dauert die Kündigungsfrist drei Monate.
Ihre Kündigung muss also drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres beim Versicherer eingehen. Haben Sie Ihre Police am 01.08. abgeschlossen, endet die Versicherungsperiode 12 Monate später, am 31.07. (§ 12 VVG). Drei Monate vorher, am 30.04. oder früher, muss der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten haben.
Achtung:
Der Versicherer kann eine abweichende Versicherungsperiode vorgeben. Die erste Periode endet dann beispielsweise bereits am 31.12. des Abschlussjahres und alle weiteren Versicherungsjahre entsprechen jeweils dem Kalenderjahr. Achten Sie daher unbedingt auf abweichende Vereinbarungen im Versicherungsschein, um zu vermeiden, dass Sie die Kündigungsfrist wegen eines Irrtums verpassen.
Relevant für die Einhaltung der Frist ist im Übrigen nur der Zugang der Kündigung beim Versicherer. Wann Sie sie absenden oder wann die Versicherungsgesellschaft mit der Bearbeitung beginnt, spielt hingegen keine Rolle.
6UniVersa Rentenversicherung kündigen – der Rückkaufswert nach § 169 VVG
Je nachdem, wie Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung auflösen, erhalten Sie einen der folgenden Beträge vom Versicherer ausgezahlt:
Läuft der Vertrag ordnungsgemäß, also wie vereinbart, aus, überweist der Versicherer die Ablaufleistung
Kündigen Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung, erhalten Sie den Rückkaufswert
Der Rückkaufswert wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet (§ 169 Absatz 3 VVG). Er unterscheidet sich in erster Linie dadurch von der Ablaufleistung, dass der Versicherer höhere Abzüge in Rechnung stellen darf. Die Berechnung erfolgt nach folgender – stark vereinfacht dargestellter – Formel:
Auszahlungsbetrag = Summe der Versicherungsbeiträge ohne Risikoanteile – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen = Rückkaufswert – Stornopauschale
Bei der Stornopauschale handelt es sich um eine Kündigungsgebühr. Ihr Abzug ist nach § 169 Absatz 5 VVG nur zulässig, wenn er angemessen, beziffert und vertraglich vereinbart ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Versicherer keine zusätzlichen Abzüge vom Rückkaufswert vornehmen darf, wenn er es nicht im Versicherungsvertrag entsprechend festgehalten hat.
Außerdem muss der Auszahlungsbetrag nach allen Abzügen bei mindestens 50 Prozent der eingezahlten Beiträge liegen.
Im Schnitt erhalten Sie den Rückkaufswert etwa eine Woche nach dem Ende der Versicherungsperiode ausgezahlt. Grund dafür ist, dass die Versicherungsgesellschaft die finale Auszahlungssumme erst am letzten Tag des Versicherungsjahres berechnen kann (Stichtagsprinzip).
7Versicherungsnehmer verstorben – die Folgen für die UniVersa Rentenversicherung
Anders als beispielsweise eine private Unfallversicherung, wird die UniVersa Rentenversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers nicht einfach aufgelöst. Stattdessen geht der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Erben über. Als solcher führen Sie die Police weiter, erhalten im Versicherungsfall die Ablaufleistung und zahlen bis dahin die vereinbarten Versicherungsbeiträge. Außerdem können Sie Anpassungen am Vertrag vornehmen.
Achtung:
Hat der Versicherungsnehmer einer anderen Person das Bezugsrecht übertragen, bleibt diese Vereinbarung auch bei einem Wechsel des Versicherungsnehmers bestehen. Sie müssen das Bezugsrecht dann selbst nach § 159 Absatz 2 oder 3 VVG ändern.
Möchten Sie die geerbte UniVersa Rentenversicherung kündigen, ist dies unter den regulären Voraussetzungen des VVG im Rahmen der ordentlichen Kündigung möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Beachten Sie bei der Kündigung folgende Punkte:
Legen Sie einen Nachweis darüber vor, dass Sie die UniVersa Rentenversicherung als Erbin oder Erbe übernommen haben
Ändern Sie gegebenenfalls die Bankverbindung, da die des Verstorbenen möglicherweise nicht mehr existiert
Passen Sie das Bezugsrecht an, sofern der Versicherungsnehmer ein nach § 159 Absatz 1 VVG von seiner eigenen Person abweichendes vereinbart hat
8UniVersa Rentenversicherung kündigen oder widerrufen?
Grundsätzlich entscheiden Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer immer selbst, ob Sie Ihre UniVersa Rentenversicherung kündigen. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass Sie als Laie kaum beurteilen können, ob sich die Kündigung auch tatsächlich lohnt. Daher sollten Sie die Police stets von erfahrenen Anwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen. Auf der Grundlage objektiver Zahlen können Sie sich dann für oder gegen die Kündigung entscheiden.
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Warum bei der Kündigung meist immense Verluste entstehen
Bei einer Kündigung besteht ein großes Verlustrisiko. Denn der Versicherer zieht die Abschlusskosten in voller Höhe ab, auch wenn das Vertrags-Endvermögen, auf dessen Grundlage sie kalkuliert wurden, noch nicht erreicht ist. Damit ist die Kündigung der UniVersa Rentenversicherung zwar vergleichsweise komfortabel, die meisten Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer lösen ihre Police hier aber mit einem „Minus“ auf.
Das folgende Beispiel zeigt, wie der Verlust zustande kommen kann:
Sie kündigen Ihre Police nach 10 Jahren und 10.000 Euro eingezahlten Beiträgen. Da Sie 1.000 Euro Zinsen erhalten haben, liegt das Vertragsvermögen bei 11.000 Euro. Nun zieht der Versicherer 4.000 Euro Abschluss- und Verwaltungskosten ab. Ausgezahlt werden also nur 7.000 Euro, was zu einem Verlust von 3.000 Euro führt – und das bereits bei einem vergleichsweise niedrigen Vertragsvermögen!
Daher ist grundsätzlich von einer Kündigung der UniVersa Rentenversicherung abzuraten. Denn ähnliche Situationen ergeben sich bei den meisten kapitalbildenden Policen, besonders wenn Sie bereits wenige Jahre nach dem Abschluss kündigen.
Tipp:
UniVersa Rentenversicherung noch heute von erfahrenen helpcheck-Partneranwälten prüfen lassen!
Der Widerruf als „Joker in der Hinterhand“!
Mit dem „ewigen Widerruf“ haben Sie gewissermaßen einen Joker in der Hinterhand. Denn im Allgemeinen ist der Widerruf einer UniVersa Rentenversicherung innerhalb der ersten 30 Tage nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich (§§ 8 Absatz 1 und 152 Absatz 1 VVG). Die Frist beginnt allerdings erst, wenn Ihnen die vom Gesetzgeber geforderten Unterlagen (Versicherungsschein, AVB, Widerrufsbelehrung und bestimmte Pflichtinformationen) vollständig zugegangen sind.
Die Widerrufsbelehrung muss dem Deutlichkeitsgrundsatz des § 8 Absatz 2 Nummer 2 VVG entsprechen. Tut sie das nicht, fehlt es an einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist.
Die Folge ist, dass Sie als Kundin oder Kunde ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben, da es mangels Fristbeginn auch nie zu ihrem Ende kommen konnte. Dieses unbefristete Widerrufsrecht hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt.
Der Widerruf hat vor allem im Vergleich mit der meist teuren und unrentablen Kündigung zahlreiche Vorteile. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Punkte:
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen alle in die UniVersa Rentenversicherung eingezahlten Beiträge wieder auszuzahlen. Kosten darf er weder für die Vergangenheit noch die Zukunft einbehalten, sodass Ihnen auch eine Auszahlung sämtlicher Gebühren zusteht
Ihnen steht nicht nur der Garantiezins, sondern die Rendite, die der Versicherer tatsächlich mit Ihren Beiträgen (etwa am Kapitalmarkt) erwirtschaftet hat, zu. Diese liegt in der Regel über dem vereinbarten Garantiezins
Der Widerruf wird sofort wirksam; Sie müssen nicht bis zum Ende der Versicherungsperiode warten
Kunden, die ihre UniVersa Rentenversicherung nicht kündigen und stattdessen widerrufen, erhalten schnell mehrere zehntausend Euro über dem Rückkaufswert ausgezahlt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen!
Bei helpcheck nehmen erfahrene Anwälte für Versicherungsrecht die Police genau unter die Lupe. Wir stellen fest, ob ein ewiger Widerruf der UniVersa Rentenversicherung infrage kommt und welche Alternativen es darüber hinaus gibt. Ein Honorar fällt nur an, wenn wir den Widerruf erfolgreich durchsetzen können und Sie dabei eine Auszahlung erhalten, die über dem jeweiligen Rückkaufswert liegt. So tragen Sie keinerlei Kostenrisiko!
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